(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2582;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!Wahlschein(Zu den Ziffern bis finden SieHinweise in den Erläuterungen)für die Wahl zum Europäischen Parlament amDatum Nur gültig für den Kreis/die kreisfreie StadtWahlschein-Nr.Wählerverzeichnis-Nr.Herr/Frauoder vorgesehener Wahlbezirk□ oder Wahlschein gem. § 24 Abs. 2 EuWO.geboren am wohnhaft inStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnortkann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem obengenannten Kreis/der kreisfreien Stadt teilnehmen1.gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines Personalausweises - Unionsbürger eines Identitätsausweises - oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des oben genannten Kreises/der oben genannten kreisfreien Stadtoder2.durch Briefwahl.Ort, DatumDie Gemeindebehörde(Dienstsiegel)(Unterschrift des mit der Erteilung des Wahlscheines beauftragten Bediensteten der Gemeinde/kann bei automatischer Erstellung des Wahlscheins entfallen)▬►Achtung !Bitte nachfolgende Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben.Dann den Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag stecken.◄▬Versicherung an Eides statt zur BriefwahlIch versichere gegenüber dem Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter/der mit der Durchführung der Briefwahl betrauten Gemeindebehörde an Eides statt, dass ich den beigefügten Stimmzettel persönlich - als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählers - gekennzeichnet habe.Unterschrift des Wählers/der Wählerin- oder -Unterschrift der HilfspersonDatum, Vor- und FamiliennameDatum, Vor- und FamiliennameWeitere Angaben in Blockschrift!Vor- und FamiliennameStraße, HausnummerPostleitzahl, Wohnort______________Erläuterungen